Die Gemeinde Wörnersberg ist bemüht, ihre Website
woernersberg.de im Einklang mit § 10 Absatz 1 des
Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes Baden-Württemberg (L‑BGG)
barrierefrei zugänglich zu machen.
Unser Ziel ist es, allen Bürgerinnen und Bürgern einen
gleichberechtigten Zugang zu Informationen und digitalen Angeboten
der Gemeinde zu ermöglichen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website woernersberg.de ist
teilweise vereinbar mit den Anforderungen des
§ 10 Absatz 1 L‑BGG in Verbindung mit der
Barrierefreie‑Informationstechnik‑Verordnung Baden‑Württemberg (BITV BW).
Die Bewertung beruht auf einer Selbstbewertung
der Gemeinde Wörnersberg.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachfolgend aufgeführten Inhalte sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei:
PDF‑Dokumente und Formulare:
Ältere PDF‑Dateien sind teilweise nicht barrierefrei
(fehlende Tags, Strukturinformationen, Alternativtexte).
Bilder und Grafiken:
Einige Bilder verfügen noch nicht über vollständige Alternativtexte.
Kontraste und Farbgestaltung:
Einzelne Elemente weisen unzureichende Farbkontraste auf.
Tastaturbedienbarkeit:
Bestimmte Navigationsbereiche sind noch nicht vollständig ohne Maus bedienbar.
Videos:
Eingebettete Videos enthalten teilweise keine Untertitel oder Audiodeskriptionen.
Die Gemeinde arbeitet kontinuierlich daran, diese Barrieren schrittweise zu reduzieren.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde erstellt am .
Sie basiert auf einer Selbstbewertung gemäß
§ 4 Absatz 2 Nr. 1 L‑BGG‑DVO.
Die Erklärung wird regelmäßig überprüft und bei Änderungen der Website aktualisiert.
Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf
woernersberg.de aufgefallen?
Benötigen Sie Informationen, die nicht barrierefrei zugänglich sind?
Wir bemühen uns, Ihre Hinweise innerhalb von
14 Tagen zu beantworten.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie mit der Antwort der Gemeinde Wörnersberg nicht zufrieden sein
oder innerhalb der genannten Frist keine Rückmeldung erhalten,
können Sie sich an die zuständige Schlichtungsstelle wenden:
Sollten Sie mit der Antwort der Gemeinde Wörnersberg nicht zufrieden sein oder innerhalb der genannten Frist keine Rückmeldung erhalten, können Sie sich an die zuständige Schlichtungsstelle wenden:
Schlichtungsstelle nach § 10 L‑BGG
beim Landes‑Behindertenbeauftragten Baden‑Württemberg
E‑Mail:
Website: https://barrierefreiheit.baden-wuerttemberg.de(barrierefreiheit.baden-wuerttemberg.de in Bing)
Einstellungen für mehr BarrierefreiheitSprache.Deutsch